Wir wissen, wie wichtig jeder einzelne Euro momentan für Sie ist. Sicher haben Sie auch Zweifel, ob Sie sich in Ihrer jetzigen Situation einen Rechtsanwalt leisten können. Vertrauen Sie uns! Sie können! In unserem kostenlosen Erstberatungsgespräch werden wir Ihnen unter anderem auch dies gern erläutern.
Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc.) beziehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht Beratungshilfe gewährt. Für diesen Fall kostet Sie der außergerichtliche Vergleich nichts, da wir unsere Kosten dann gegenüber dem Amtsgericht abrechnen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie ohne Mehrkosten natürlich auch die Beantragung der Beratungshilfe.
Sollte Ihnen Beratungshilfe nicht gewährt werden, übernehmen wir die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, sowie ggf. die Erstellung des Insolvenzantrages gegen Zahlung unseres Honorars. Selbstverständlich räumen wir Ihnen hierfür auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung ein. Wir werden unmittelbar nach Zahlung der ersten Rate mit unserer Tätigkeit beginnen.
Aus der folgenden Tabelle können Sie die hierfür jeweils entstehenden Kosten entnehmen. Hierbei handelt es sich um Festpreise, die ausschließlich von der Anzahl der Gläubiger abhängen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen bereits enthalten. Es fallen für Sie keinerlei weitere Kosten an.
Anzahl Gläubiger |
Vergleich in EUR |
Insolvenzantrag in EUR |
bis zu 5 |
321,30 |
196,35 |
6 – 10 |
481,50 |
226,35 |
11 – 15 |
641,70 |
256,35 |
16 – 20 |
801,90 |
286,35 |
21 – 25 |
962,10 |
316,35 |
26 – 30 |
1122,30 |
346,35 |