Insolvenz anmelden - Ihr finanzieller Neuanfang

keine Wartezeiten | kostenlose Erstberatung | staatlich anerkannt | deutschlandweit tätig

Ihre Schuldenlast erdrückt Sie? Ihre Gedanken drehen sich immer häufiger nur noch um die Bezahlung irgendwelcher Rechnungen? Obwohl Sie bereits einen Großteil Ihres Einkommens für aufgelaufene Schulden verwenden, nimmt Ihre Belastung nicht ab und der Ihnen verbleibende Rest reicht kaum mehr für das Notwendigste?

Ein Insolvenzverfahren befreit Sie spätestens nach 6 Jahren von sämtlichen Schulden und schützt Sie vor Pfändungen Ihres Arbeitseinkommens oder Ihres Kontos.

Je eher und entschlossener Sie das Problem angehen, desto einfacher und schneller lässt es sich lösen. Es ist sinnlos, das „Hamsterrad“, in welchem Sie sich gerade befinden, immer weiter und weiter zu drehen. Zinsen, Kosten, Gebühren und Forderungen drohend auftretender Inkassounternehmen lassen Ihre Verschuldung immer weiter anwachsen. Setzen Sie einen Schlussstrich!

Rechtsanwalt und Schuldnerberater Bernd Schwientek

Bernd Schwientek

Rechtsanwalt und Schulden-/ Insolvenzberater

Voraussetzungen für eine Insolvenzanmeldung

Bevor Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht eine Insolvenz anmelden können, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gläubigerverzeichnis
    Auflistung aller Personen denen Sie aktuell Geld schulden (Gläubiger), sowie Höhe und Gründe der Forderungen
  • Vermögensverzeichnis
    detaillierte Angaben zu Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
    wird zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt, um eine Restschuldbefreiung zu gewähren
  • Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung
    muss von einer staatlich anerkannten Stelle gemäß § 305 InsO schriftlich bestätigt werden
  • Vollständigkeitserklärung
    hiermit bestätigen Sie, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen

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Insolvenz anmelden oder außergerichtlicher Vergleich?

Je nach finanzieller Ausgangslage, gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten schuldenfrei zu werden.

1. außergerichtlicher Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Schulden ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu bereinigen. Hierfür müssen Sie sich mit Ihren Gläubigern auf eine, für beide Seiten zumutbare Summe einigen, die Sie entweder als einmalige oder Raten­zahlung an Ihre Gläubiger in einem bestimmten Zeitraum zurück­zahlen.

Hinweis: Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist Voraussetzung für die Privatinsolvenz / Regelinsolvenz. Erst wenn Sie versucht haben, sich vorab mit Ihren Gläubigern zu einigen und das Scheitern des Versuches gemäß § 305 InsO schriftlich bescheinigt wurde, können Sie eine Verbraucherinsolvenz anmelden.

2. Insolvenzverfahren

Sollte ein Vergleich mit Ihren Gläubigern nicht möglich sein, können Sie sich nur noch mit Hilfe einer Privatinsolvenz von Ihren Schulden befreien. Ein Insolvenzverfahren dauert höchstens sechs Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf drei Jahre verkürzt werden.

Vorteile einer Privatinsolvenz:

  • keine Konto- oder Lohnpfändungen mehr
  • Ihr pfändungsfreies Einkommen steht Ihnen voll zur Verfügung
  • erhebliche psychische Entlastung
  • die Besuche des Gerichtsvollziehers haben ein Ende
  • keine unangenehme Post mehr im Briefkasten

Finden Sie jetzt heraus, welcher Weg für Sie der beste ist!

Wir prüfen für Sie – völlig kostenlos & unverbindlich – alle Möglichkeiten, wie Sie schnellstmöglich schuldenfrei werden können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen zusätzlich eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt an.

Wie läuft eine Insolvenz ab?

Fünf einfache Schritte in Richtung Schuldenfreiheit

kostenloses Beratungsgespräch

Im ersten kostenlosen Beratungsgespräch wird eine Analyse des Schuldenproblems vorgenommen. Dieses kann telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei stattfinden.

schriftliche Auftragserteilung

Nach einer Auftragserteilung wird die Erfassung der Gläubiger vorgenommen. Dies passiert, sobald entweder Ihr Beratungshilfeschein im Original vorliegt oder die erste Honorarrate bei uns eingegangen ist.

Kontakt zu Gläubigern

Nachdem wir sämtliche Unterlagen und Informationen von Ihnen erhalten haben, nehmen wir zunächst schriftlichen Kontakt zu allen Gläubigern auf und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein.

außergerichtlicher Vergleich

Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse erstellen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen.

Erstellung Insolvenzantrag

Sollte eine Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich sein, erstellen wir Ihnen einen vollständigen Insolvenzantrag, welchen Sie nur noch unterschreiben und bei Ihrem zuständigen Gericht einreichen müssen.

Wir beantragen Ihre Insolvenz!

– unsere Leistungen für Sie –
Deutschlandkarte

kostenlose und bundesweite Insolvenzberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

staatlich anerkannte Schuldnerberatung für Privat (Verbraucher) und Selbständige

Kommunikation mit den Gläubigern und die Durchführung aller Verhandlungen

vollständige Erstellung des Insolvenzantrages

Begleitung in das Insolvenzverfahren

Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern juristischer Personen

Schuldnerberatung - Häufige Fragen

Kosten – Beratungshilfe – Tipps

Wir wissen, wie wichtig jeder einzelne Euro momentan für Sie ist. Sicher haben Sie auch Zweifel, ob Sie sich in Ihrer jetzigen Situation einen Rechtsanwalt leisten können. Vertrauen Sie uns! Sie können! In unserem kostenlosen Erstberatungsgespräch werden wir Ihnen unter anderem auch dies gern erläutern.

Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc.) beziehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht Beratungshilfe gewährt. Für diesen Fall kostet Sie der außergerichtliche Vergleich nichts, da wir unsere Kosten dann gegenüber dem Amtsgericht abrechnen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie ohne Mehrkosten natürlich auch die Beantragung der Beratungshilfe.

Sollte Ihnen Beratungshilfe nicht gewährt werden, übernehmen wir die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, sowie ggf. die Erstellung des Insolvenzantrages gegen Zahlung unseres Honorars. Selbstverständlich räumen wir Ihnen hierfür auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung ein. Wir werden unmittelbar nach Zahlung der ersten Rate mit unserer Tätigkeit beginnen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie die hierfür jeweils entstehenden Kosten entnehmen. Hierbei handelt es sich um Festpreise, die ausschließlich von der Anzahl der Gläubiger abhängen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen bereits enthalten. Es fallen für Sie keinerlei weitere Kosten an.

Anzahl Gläubiger Vergleich in EUR Insolvenzantrag in EUR
bis zu 5 321,30 196,35
6 – 10 481,50 226,35
11 – 15 641,70 256,35
16 – 20 801,90 286,35
21 – 25 962,10 316,35
26 – 30 1122,30 346,35

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Google Maps, Deutschland, Bad Doberan, Mollistraße 8

Adresse & Kontakt

Rechtsanwalt Bernd Schwientek
Mollistraße 8
18209 Bad Doberan


Tel: 038 203 / 90 60 70
Mail: info@ihreschuldnerberatung.de

Unsere Öffnungszeiten

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